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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Liegen die die Aufhebung des Bescheides der Gemeindevertretung betreffend Ausnahme von der Kanaleinmündungsverpflichtung gem § 34 Abs 3 Slbg BauTG tragenden Gründe im aufsichtsbehördlichen Bescheid ausschließlich in den Ausführungen, die sich auf Zugrundelegung der Anzahl der ständigen Bewohner und das wasserbautechnische Gutachten bezogen, ist die Gemeindevertretung nicht der Aufgabe enthoben, im fortgesetzten Verfahren zu überprüfen, ob die übrigen Voraussetzungen des § 34 Abs 3 BauTG Slbg vorliegen.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060073.X02Im RIS seit
28.09.2001