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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Rechtssatz
ZPO §146 Abs1; VerfGG §35; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Behebung der Mängel des Verfahrenshilfeantrages; Antragsteller zur Zeit des Fristablaufes erkrankt und daher daran gehindert, den an einem anderen Ort befindlichen Bescheid, dessen Vorlage aufgetragen war, beizuschaffen - unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis; Bewilligung des Antrages
ZPO §63 Abs1; VerfGG §35; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der ZDOK, mit dem sein Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht abgewiesen wurde; mangelnde Darlegung der Gewissensnot - Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages
VerfGG §85 Abs2; Zurückweisung des Antrages, dem Verfahrenshilfeantrag aufschiebende Wirkung zuzuerkennen - gemäß §85 Abs2 kann diese nur einer Beschwerde zuerkannt werden
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B823.1986Dokumentnummer
JFR_10138791_86B00823_01