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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §2 litc;Rechtssatz
Werden von einem Grundstück, das aufgrund einer abweichenden Widmung im Flächenwidmungsplan für Grundstücke, auf denen sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Flächenwidmungsplan bestehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude befinden, als Mischgebiet für Bauwerke für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude gilt, Grundflächen, zu eigenen Grundstücken abgetrennt, so gilt diese abweichende Widmung nur für diese Grundstücke, nicht aber auch für die an dieses Grundstück (nunmehr) angrenzenden oder es umgebenden Grundstücke.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060058.X02Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009