RS Vwgh 1993/9/2 93/09/0196

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Veröffentlicht am 02.09.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Rechtssatz

Ein bloß einzelbetriebliches Interesse der Antragstellerin an einer Tätigkeit des beantragten Ausländers (hier: dieser werde dringend benötigt, um den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können) in ihrem Betrieb reicht für sich allein nicht aus, einen besondes wichtigen Grund iSd § 4 Abs 6 Z 2 bis Z 4 AuslBG zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090196.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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