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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;Rechtssatz
Der Umstand, daß der beantragte Ausländer als Asylwerber auftritt, ist für sich allein ungeeignet, das Vorliegen der nach § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG geforderten öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen an seiner Beschäftigung darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090098.X02Im RIS seit
10.05.2001