RS Vwgh 1993/9/2 93/09/0098

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Veröffentlicht am 02.09.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der beantragte Ausländer als Asylwerber auftritt, ist für sich allein ungeeignet, das Vorliegen der nach § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG geforderten öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen an seiner Beschäftigung darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090098.X02

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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