RS Vfgh 1986/12/10 A15/85

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art137 / sonstige Klagen
B-VG Art137 / sonstige zulässige Klagen
VfGG §41
ZPO §41

Rechtssatz

Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Ausfolgung von zwei (mit Bescheiden beschlagnahmten und für verfallen erklärten) Schimpansen nach Aufhebung der Bescheide zufolge Erk. des VwGH; ausschließlich im öffentlichen Recht verwurzelter Anspruch - Aufhebung des zugrundeliegenden Rechtsaktes in Bindung an Erk. des VwGH durch Ersatzbescheid vermag an der rechtlichen Qualität dieses Tätigwerdens nichts zu ändern; keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Rückforderungsansprüche im Falle der Verweigerung der Rückstellung zu Unrecht beschlagnahmter Sachen; keine Kompetenz zum bescheidmäßigen Abspruch; Zulässigkeit der Klage; Klagebegehren berechtigt; Kostenzuspruch gemäß §41 iVm. §35 VerfGG und §41 ZPO

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Klagen, Beschlagnahme, Verfall, VfGH / Antrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:A15.1985

Dokumentnummer

JFR_10138790_85A00015_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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