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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenRechtssatz
Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Ausfolgung von zwei (mit Bescheiden beschlagnahmten und für verfallen erklärten) Schimpansen nach Aufhebung der Bescheide zufolge Erk. des VwGH; ausschließlich im öffentlichen Recht verwurzelter Anspruch - Aufhebung des zugrundeliegenden Rechtsaktes in Bindung an Erk. des VwGH durch Ersatzbescheid vermag an der rechtlichen Qualität dieses Tätigwerdens nichts zu ändern; keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Rückforderungsansprüche im Falle der Verweigerung der Rückstellung zu Unrecht beschlagnahmter Sachen; keine Kompetenz zum bescheidmäßigen Abspruch; Zulässigkeit der Klage; Klagebegehren berechtigt; Kostenzuspruch gemäß §41 iVm. §35 VerfGG und §41 ZPO
Schlagworte
VfGH / Klagen, Beschlagnahme, Verfall, VfGH / Antrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:A15.1985Dokumentnummer
JFR_10138790_85A00015_01