RS Vwgh 1993/9/6 93/09/0052

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Veröffentlicht am 06.09.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Verlängerung einer erteilten Beschäftigungsbewilligung ist im Gesetz ausdrücklich als zulässig vorgesehen (Hinweis E 17.6.1993, 93/09/0031), sodaß der (allenfalls berechtigte) Wunsch eines Arbeitgebers, "jemanden für längere Zeit" zu suchen, nicht von vornherein als unbeachtlich abgetan werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090052.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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