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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Verlängerung einer erteilten Beschäftigungsbewilligung ist im Gesetz ausdrücklich als zulässig vorgesehen (Hinweis E 17.6.1993, 93/09/0031), sodaß der (allenfalls berechtigte) Wunsch eines Arbeitgebers, "jemanden für längere Zeit" zu suchen, nicht von vornherein als unbeachtlich abgetan werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090052.X02Im RIS seit
20.11.2000