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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/02 93/09/0098 1Stammrechtssatz
Der bloße Hinweis auf die Anzahl der derzeit zur Vermittlung vorgemerkten einschlägigen Ersatzkräfte vermag die Vornahme konkreter Vermittlungsversuche nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090139.X01Im RIS seit
20.11.2000