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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §1295 Abs2;Rechtssatz
Bei dem Einwand eines Nachbarn, der betreffende Bauwerber handle im Zusammenhang mit der Errichtung der jeweiligen Baulichkeit (hier: Stützmauer und Einfriedungsmauer) schikanös, handelt es sich um eine privatrechtliche Einwendung, die gemäß § 99 Abs 4 NÖ BauO 1976 auf den Rechtsweg zu verweisen ist.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050038.X05Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009