RS Vwgh 1993/9/7 93/05/0188

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Veröffentlicht am 07.09.1993
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L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs2;
AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs2;
AVG §66 Abs4;
AWG Tir 1990 §23;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen hat diesem gegenüber den Charakter eines verfahrensrechtlichen Bescheides, gegenüber der Partei den Charakter einer Verfahrensanordnung (Hinweis B 17.5.1988, 87/04/0277).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050188.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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