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L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll TirolNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen hat diesem gegenüber den Charakter eines verfahrensrechtlichen Bescheides, gegenüber der Partei den Charakter einer Verfahrensanordnung (Hinweis B 17.5.1988, 87/04/0277).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050188.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.07.2015