RS Vfgh 1986/12/10 A10/86

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §30 Abs1
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

ZPO §63 Abs1; VerfGG §35 Abs1; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage auf Rückzahlung einer Geldstrafe; Beschwerde gegen den Strafbescheid beim VwGH anhängig; nach §30 Abs1 VwGG ex lege keine aufschiebende Wirkung durch Anrufung des VwGH; im Verfahren vor dem VwGH noch keine aufschiebende Wirkung bewilligt; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit

Entscheidungstexte

  • A 10/86
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.12.1986 A 10/86

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:A10.1986

Dokumentnummer

JFR_10138790_86A00010_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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