RS Vwgh 1993/9/7 90/14/0025

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Veröffentlicht am 07.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof sind nur Verfahrensmängel beachtlich, die der belangten Behörde bei Erlassung des angefochtenen Bescheides unterlaufen sind, nicht jedoch solche, die allenfalls dem Finanzamt vorzuwerfen gewesen wären.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140025.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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