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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0596 1Stammrechtssatz
Die belangte Behörde ist gehalten, zu den von ihr angenommenen Änderungen der Verhältnisse (hier in Bulgarien) dem Asylwerber das rechtliche Gehör zu verschaffen, welchem Umstand im vorliegenden Fall Relevanz zukommt, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß die belangte Behörde zu einem anderen Bescheid gekommen wäre, wenn sie sich mit der Frage der Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers (hier Bulgarien) auseinandergesetzt hätte.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010235.X02Im RIS seit
21.12.2000