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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §3;Rechtssatz
Eine Ausdehnung der Asylgewährung auf den Antragsteller hat zur Voraussetzung, daß dem Ehegatten Asyl gewährt worden ist, was aber - unabhängig von einem allfälligen Erfolg der ihn betreffenden Beschwerde - im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der Fall sein muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010434.X02Im RIS seit
20.11.2000