RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0126

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Da nach der Judikatur eine Sachentscheidung über ein Stundungsbegehren betreffend eine bereits entrichtete Abgabe nicht mehr in Betracht kommt (Hinweis E 3.6.1992, 91/13/0127), ist mit der Entrichtung der Abgabenschuld die Beschwerde wegen Wegfalls der Beschwer gegenstandslos geworden und das Verfahren daher einzustellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160126.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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