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32/06 VerkehrsteuernNorm
KfzStG §2 Abs2;Rechtssatz
Aus der Tatsache, daß ein Körperbehinderter zwei Fahrzeuge nicht kumulativ, sondern unter Wechselkennzeichen betreibt, kann keineswegs gesagt werden, er benötige eines dieser Fahrzeuge nicht ständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160037.X02Im RIS seit
20.11.2000