RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0037

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §2 Abs2;
KfzStG §2 Abs3;

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß ein Körperbehinderter zwei Fahrzeuge nicht kumulativ, sondern unter Wechselkennzeichen betreibt, kann keineswegs gesagt werden, er benötige eines dieser Fahrzeuge nicht ständig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160037.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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