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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/16/0020 E 7. Mai 1987 VwSlg 6217 F/1987 RS 3Stammrechtssatz
Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzung für den Fall, daß das Bestandobjekt zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geräumt übergeben wird, so kann eine solche vereinbarte Entschädigung nicht als Nebenforderung iSd § 54 Abs 2 JN qualifiziert werden (Hinweis E 26.5.1983, 81/15/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160061.X01Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
18.10.2010