RS Vwgh 1993/9/9 92/01/1028

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0753 1

Stammrechtssatz

Die belangte Behörde ist in bezug auf die von ihr gem § 45 Abs 2 AVG vorzunehmende Würdigung der Aussagen des Asylwerbers nicht gehalten, vor ihrer Entscheidung dem Asylwerber bekanntzugeben, warum sie seinen Behauptungen keine Bescheinigungskraft zubilligen werde (Hinweis E 25.6.1965, 286/64).

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011028.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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