RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0043

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
BewG 1955 §16 Abs2;
BewG 1955 §16 Abs5;

Rechtssatz

Die Anwendung der Kapitalisierungsfaktoren des § 16 Abs 2 BewG ist vom Gesetz aus Vereinfachungsgründen bindend vorgesehen (Hinweis Twaroch-Frühwald-Wittmann, Kommentar zum BewG2 I 112). Aus der insoweit klaren Regelung des § 16 Abs 5 zweiter Satz BewG ergibt sich, daß nicht einmal dann, wenn eine allenfalls längere Lebensdauer des Nutzungsberechtigten schon vorhersehbar ist, ein höherer Wert angesetzt werden darf. Umsoweniger ist es daher zulässig, eine solche Korrektur im Wege des Wiederaufnahmeverfahrens vorzunehmen.

Schlagworte

Steuerberatungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Steuerberatungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160043.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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