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L90206 Landarbeitsordnung SteiermarkNorm
AVG §38;Rechtssatz
Es kann nur von einem in einem Feststellungsverfahren nach § 122 Abs 2 Stmk LandarbeitsO 1981 ergangenen Bescheid eine entsprechende Bindungswirkung in Ansehung der Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte ausgehen, zumal die Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte nur in einem solchen Verfahren einer Beurteilung als Hauptfrage unterliegt, hingegen bei einer Entscheidung in einem Wahlanfechtungsverfahren nach § 147 Stmk LandarbeitsO 1981 nicht (Hinweis E 28.9.1983, 81/01/0304, VwSlg 11165 A/1983).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011025.X04Im RIS seit
11.07.2001