RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0085

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §18 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "Klagebegehren" kann nur die aufgrund der §§ 14 bis 18 GGG ermittelte Bemessungsgrundlage verstanden werden. Dies ergibt sich aus § 18 Abs 1 GGG, wonach die Bemessungsgrundlage gleichbleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160085.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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