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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §20 Abs1;Rechtssatz
Für die Anwendung der Zweifelsregel des § 20 Abs 1 letzter Satz GGG ist erst dann Raum, wenn Feststellungen über das Verhältnis der vergleichsweisen Kostenübernahme nicht getroffen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160137.X03Im RIS seit
24.10.2001