RS Vwgh 1993/9/14 90/07/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs2;

Rechtssatz

Ist bereits Präklusion eingetreten, dann können Einwendungen aufgrund eines allein vom präkludierten Antragsgegner erstatteten Vorbringens im Berufungsverfahren nicht berücksichtigt werden, auch wenn sie gleichzeitig Umstände betreffen, welche auch von Amts wegen wahrzunehmen sind. Eine eingetretene Präklusion ist auch im Berufungsverfahren zu beachten. Die Präklusion beseitigt zwar nicht das Berufungsrecht, schränkt jedoch die Überprüfungsbefugnis der Berufungsbehörde insofern ein, als sie präkludierte Ansprüche nicht mehr aufgreifen darf.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990070027.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten