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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §431;Rechtssatz
Durch das Einlangen des den Übergabsvertrag verbüchernden Gesuches beim Grundbuchsgericht tritt der Verlust des Eigentums und der aus § 44 Abs 2 Z 1 iVm § 44 Abs 1 Z 1 Slbg FlVfLG 1973 erfließenden Parteistellung des Rechtsvorgängers im Verfahren ein (Hinweis ENr 6 zu § 431 ABGB in MGA 2 33). Da gemäß § 95 Slbg FlVfLG 1973 die während des Verfahrens durch Bescheide der Agrarbehörde oder durch die vor der Agrarbehörde schriftlich oder mündlich zu Protokoll abgegebenen Erklärungen und gesetzten Verfahrenshandlungen der Beteiligten geschaffene Rechtslage auch für den Rechtsnachfolger bindend ist, und damit eine die Nachfolge in die Parteistellung ausdrücklich vorsehende Verwaltungsvorschrift vorliegt (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 05te Auflage, Randziffer 123) tritt der Rechtsnachfolger mit dem Zeitpunkt seines Eigentumserwerbs kraft Gesetzes in das Verfahren in jene Lage ein, in der es sich zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels befunden hat (Hinweis Ringhofer, Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze II, E 2 und E 3 zu § 4 AgrVG 1950).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070126.X01Im RIS seit
20.11.2000