RS Vwgh 1993/9/14 93/15/0009

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1438;
EStG 1972 §19;

Rechtssatz

Bei einer Aufrechnung gemäß § 1438 ABGB fließt der Forderungsbetrag im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufrechnung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150009.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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