Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §186;Rechtssatz
Pflegekinder iSd § 2 Abs 3 lit d FamLAG idF 1989/652 sind nur solche Personen, bei denen die Pflegeeltern ihre Rechte auf Grund einer Ermächtigung durch die unmittelbar Erziehungsberechtigten oder durch den Jugendwohlfahrtsträger ausüben oder bei denen das Gericht der Pflegeeltern auf ihren Antrag die Obsorge über das Kind ganz oder teilweise übertragen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150120.X01Im RIS seit
01.06.2001