RS Vwgh 1993/9/14 93/15/0120

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §186;
ABGB §186a;
FamLAG 1967 §2 Abs3 litd idF 1989/652;

Rechtssatz

Pflegekinder iSd § 2 Abs 3 lit d FamLAG idF 1989/652 sind nur solche Personen, bei denen die Pflegeeltern ihre Rechte auf Grund einer Ermächtigung durch die unmittelbar Erziehungsberechtigten oder durch den Jugendwohlfahrtsträger ausüben oder bei denen das Gericht der Pflegeeltern auf ihren Antrag die Obsorge über das Kind ganz oder teilweise übertragen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150120.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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