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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §22 Abs1;Rechtssatz
Nach der Systematik des § 22 UStG 1972 ist der auf den Abs 1 gegründete Steuersatz von 10 vH nur Umsätzen zugedacht, die ein nichtbuchführenderpflichtiger Unternehmer im Rahmen eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführt. Auch die Vorsteuerpauschalierung in gleicher Höhe erstreckt sich nur auf Umsätze in diesem Rahmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150105.X02Im RIS seit
20.11.2000