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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Agrargemeinschaft kommt im Sonderteilungsverfahren keine Parteistellung zu (Hinweis B 20.4.1993, 92/07/0196), weshalb sie durch den Erfolg einer Anfechtung des Verwaltungsaktes in ihren rechtlichen Interessen nicht berührt werden kann und ihr Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz zurückzuweisen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070126.X04Im RIS seit
20.11.2000