RS Vwgh 1993/9/14 91/07/0126

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §37;
FlVfGG §41;
FlVfLG Slbg 1973 §44;
FlVfLG Slbg 1973 §95;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Strebt der Rechtsnachfolger des Bf einen Parteiwechsel durch Fortsetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit ihm an und sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Parteiwechsel (hier Erwerb des Eigentums an einer vom Sonderteilungsverfahren nach dem Slbg FlVfLG 1973 betroffenen Liegenschaft) nicht während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, sondern während des Verfahrens vor der belangten Behörde eingetreten, so ist der angestrebte Parteiwechsel nicht möglich (Hinweis Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, 157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070126.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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