RS Vwgh 1993/9/14 93/07/0095

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §112 Abs2;
WRG 1959 §27 Abs1 litf;

Rechtssatz

Aus dem Umstand einer nach dem Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes erfolgten Antragstellung auf neuerliche Verlängerung der Bauvollendungsfrist kann der (ehemals) Berechtigte deswegen gegen ein Erlöschen seines Wasserbenutzungsrechtes nichts für sich gewinnen, weil er keinen Anspruch darauf hat, daß die Wasserrechtsbehörde dem nach Ablauf der Bauvollendungsfrist eingelangten Verlängerungsantrag neuerlich stattgeben würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070095.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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