RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0092

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §192;
BAO §252 Abs1;
BAO §295;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0003 E 16. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn die Festsetzung des Einheitswertes des Betriebsvermögens und davon abgeleitet die Vorschreibung der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes in einem kombinierten Bescheid erfolgen und dieser zur Gänze mit Berufung bekämpft wird, ist die Berufung gegen die abgeleiteten Bescheide abzuweisen, wenn sie nur Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid enthält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130092.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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