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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §192;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/13/0003 E 16. September 1987 RS 1Stammrechtssatz
Auch wenn die Festsetzung des Einheitswertes des Betriebsvermögens und davon abgeleitet die Vorschreibung der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes in einem kombinierten Bescheid erfolgen und dieser zur Gänze mit Berufung bekämpft wird, ist die Berufung gegen die abgeleiteten Bescheide abzuweisen, wenn sie nur Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130122.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009