Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/13/0039 E 11. November 1987 RS 1Stammrechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise seiner Gestaltung. Erfolgt sie nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfach - zB Malerei, Bildhauerei, Architektur - charakteristisch sind, oder ist sie auf dieselbe Stufe zu stellen, wie diese, weil die Tätigkeit eine vergleichbar weitreichende künstlerische Ausbildung und Begabung erfordert, dann ist eine derart gestaltete Tätigkeit als die eines Künstlers anzusehen (Hinweis auf E 21.1.1986, 84/14/0017).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130237.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.12.2009