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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §134;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3411/79 E 25. Jänner 1980 VwSlg 5454 F/1980; RS 4Stammrechtssatz
Dem Verschulden des Abgabepflichtigen an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärungen ist das Verschulden seines Vertreters gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130125.X08Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009