RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0125

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §134;
BAO §135 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3411/79 E 25. Jänner 1980 VwSlg 5454 F/1980; RS 4

Stammrechtssatz

Dem Verschulden des Abgabepflichtigen an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärungen ist das Verschulden seines Vertreters gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130125.X08

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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