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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die handwerkliche Umsetzung einer als künstlerisch erkannten Idee ist Teil des künstlerischen Prozesses und nicht übergewichtiger, der Künstlereigenschaft abträglicher Annex (hier: Entwerfen von Modellen für Bekleidungsgegenstände und Einrichtungsgegenstände bei nachfolgender Umsetzung durch manipulative Herstellung samt Verkauf als Gebrauchsgegenstände).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130112.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.12.2009