RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0112

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
EStG 1972 §23 Z1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Rechtssatz

Die handwerkliche Umsetzung einer als künstlerisch erkannten Idee ist Teil des künstlerischen Prozesses und nicht übergewichtiger, der Künstlereigenschaft abträglicher Annex (hier: Entwerfen von Modellen für Bekleidungsgegenstände und Einrichtungsgegenstände bei nachfolgender Umsetzung durch manipulative Herstellung samt Verkauf als Gebrauchsgegenstände).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130112.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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