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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0068 4Stammrechtssatz
Die Merkmale für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit sind von der Beh unter Berücksichtigung eines repräsentativen Querschnittes der Arbeiten, die die steuerlich relevante Tätigkeit bildeten, zu beurteilen. Bei der Beurteilung von Werken als Kunstwerke stellt jede Entscheidung notwendigerweise eine Einzelentscheidung dar, die nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte übertragen werden kann (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130112.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.12.2009