RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0751

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus allgemein herrschenden politischen Verhältnissen kann das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung nicht abgeleitet werden (zB E 5.11.1992, 92/01/0791), sodaß das Fehlen von Nachforschungen über die allgemeinen Verhältnisse der Minderheiten in Rußland nicht als relevanter Verfahrensfehler gewertet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010751.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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