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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Aus allgemein herrschenden politischen Verhältnissen kann das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung nicht abgeleitet werden (zB E 5.11.1992, 92/01/0791), sodaß das Fehlen von Nachforschungen über die allgemeinen Verhältnisse der Minderheiten in Rußland nicht als relevanter Verfahrensfehler gewertet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010751.X04Im RIS seit
20.11.2000