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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §20 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/0355 3Stammrechtssatz
War das Ermittlungsverfahren erster Instanz nicht offenkundig mangelhaft und liegt keiner der im § 20 Abs 2 AsylG 1991 angeführten Fälle vor, ist auf ein darüber hinausgehendes Vorbringen in der Berufung nicht Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011057.X04Im RIS seit
20.11.2000