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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0950 5Stammrechtssatz
Nur im Fall hinreichender deutlicher Hinweise im Vorbringen eines Asylwerbers auf einen Sachverhalt, der für die Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung im Sinne der Flüchtlingskonvention in Betracht kommt, hat die Behörde in geeigneter Weise auf eine Konkretisierung der Angaben zu dringen. Die in § 16 Abs 1 AsylG 1991 normierte Pflicht der Behörde geht aber nicht so weit, daß sie Asylgründe, die der Asylwerber gar nicht behauptet hat, ermitteln müßte (Hinweis E 30.11.1992, 92/01/0800 - 0803).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010804.X02Im RIS seit
20.11.2000