RS VwGH Erkenntnis 1993/09/16 92/01/1115

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Rechtssatz

Der VfGH hat in seinem E 16.12.1992, B 1387/92, B 1542/92 ausgesprochen, daß gegen § 25 Abs 2 AsylG 1991 und die sich daraus ergebende Anwendung des AsylG 1991 im anhängigen Berufungsverfahren keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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