RS Vwgh 1993/9/16 92/01/1057

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Können die vom Asylwerber vorgebrachten Maßnahmen insgesamt nicht als Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 gewertet werden, so kann dennoch kein wesentlicher Verfahrensmangel darin erkannt werden, daß die belangte Behörde keine Begründung dafür gegeben hat, warum sie nur jene Umstände für asylrechtlich beachtlich hielt, die sich ab einem bestimmten Zeitpunkt ereignet haben.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011057.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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