RS Vwgh 1993/9/17 AW 93/04/0040

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Veröffentlicht am 17.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §189;
GewO 1973 §254;
GewO 1973 §87;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): AW 93/04/0037 B 1. September 1993 AW 93/04/0038 B 1. September 1993

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Wird dem Bf die Konzession für das Gewerbe der Abdecker bzw für das Gastgewerbe entzogen, weil der Bf wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges von einem Strafgericht rechtskräftig verurteilt wurde, so ist davon auszugehen, daß der Gewerbeinhaber nach der Beschaffenheit der von ihm begangenen Handlungen keine Gewähr mehr dafür bietet, daß er bei der Ausübung des Gewerbes die hiebei zu beachtenden öffentlichen Interessen wahren werde. Der Verwaltungsgerichtshof hat damit aber weiters davon auszugehen, daß der beantragten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im vorliegenden Fall zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen (Hinweis B 13.9.1991, AW 91/04/0058).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040040.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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