RS Vwgh 1993/9/20 92/10/0470

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Veröffentlicht am 20.09.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §17 Abs1;
LMG 1975 §2;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0476

Rechtssatz

Diätetische Lebensmittel müssen immer auch Lebensmittel iSd § 2 LMG 1975 sein. Die Eignung eines Stoffes, einen der in § 17 Abs 1 lit a und lit b LMG 1975 aufgezählten Zwecke zu erfüllen, allein gibt diesem Stoff noch nicht die Eigenschaft eines diätetischen Lebensmittels (Hinweis E 22.12.1980, 1795, 1797/80, VwSlg 10329 A/1980). Die belangte Behörde hat daher zu Recht zunächst geprüft, ob es sich bei den gegenständlichen Produkten um Lebensmittel handelt, und sich sodann im Hinblick auf die zutreffende Verneinung dieser Frage nicht mehr mit dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs 1 LMG 1975 befaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100470.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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