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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
LMG 1975 §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0476Rechtssatz
Diätetische Lebensmittel müssen immer auch Lebensmittel iSd § 2 LMG 1975 sein. Die Eignung eines Stoffes, einen der in § 17 Abs 1 lit a und lit b LMG 1975 aufgezählten Zwecke zu erfüllen, allein gibt diesem Stoff noch nicht die Eigenschaft eines diätetischen Lebensmittels (Hinweis E 22.12.1980, 1795, 1797/80, VwSlg 10329 A/1980). Die belangte Behörde hat daher zu Recht zunächst geprüft, ob es sich bei den gegenständlichen Produkten um Lebensmittel handelt, und sich sodann im Hinblick auf die zutreffende Verneinung dieser Frage nicht mehr mit dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs 1 LMG 1975 befaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100470.X01Im RIS seit
11.07.2001