RS Vwgh 1993/9/20 92/10/0457

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Veröffentlicht am 20.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Die rechtliche Qualifikation eines Sachverhaltes kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein (Hinweis E 1.7.1992, 92/01/0043).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100457.X01

Im RIS seit

10.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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