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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Aus geringen Geschäftsumsätzen in einem Lebensmittelgeschäft kann nicht zwingend darauf geschlossen werden, es habe eine dieses Geschäft praktisch allein führende Dienstnehmerin geringere Arbeitsleistungen als im Ausmaß von 38,5 Stunden wöchentlich erbracht; andererseits vermag eine umsatzbedingte "geringe Dienstleistung" nicht ohne weiteres die Unglaubwürdigkeit der von ihr behaupteten, schon vor Beginn des Dienstverhältnisses getroffenen Entgeltsvereinbarung schlüssig zu begründen.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Dienstnehmer Begriff Verkäufer Verschleißer Entgelt Begriff freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080112.X05Im RIS seit
20.11.2000