RS Vwgh 1993/9/21 90/08/0199

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/17 90/08/0225 5

Stammrechtssatz

Anders als die vom Satz 2 des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG erfaßten Entgeltteile (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0060) sind nach Satz 1 legcit als Auslagenersätze gewidmete und gewährte Entgeltteile nur insoweit beitragsfrei, als mit ihnen wirklich nur tatsächliche Aufwendungen der Dienstnehmer abgegolten wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990080199.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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