RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0142

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;
ASVG §354 Z1;
ASVG §355;
ASVG §412;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein wesentlicher Sachverhaltsirrtum oder ein offenkundiges Versehen vorliegt, berührt nicht die Anwendbarkeit des § 101 ASVG, sondern die Frage der Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit der rückwirkenden Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes. Im Falle einer meritorischen Entscheidung liegt eine Leistungssache vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080142.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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