Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Postdirektion und Telegrafendirektion hat als eine dem BMV unterstehende Dienststelle des Bundes keine eigene Rechtspersönlichkeit (Hinweis E 9.3.1993, 92/06/0226); es steht ihr daher mangels einer diesbezüglichen Rechtsgrundlage auch kein eigenes selbständiges Einspruchsrecht zu.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080172.X02Im RIS seit
20.11.2000