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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/08/0146Rechtssatz
Die Verpflichtung zum Rückersatz von Arbeitslosengeld gem § 25 Abs 1 AlVG hat zur Voraussetzung, daß das Arbeitslosengeld unberechtigt empfangen worden ist. Ist diese Frage jedoch noch nicht geklärt, ist der gesamte Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG aufzuheben.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080145.X04Im RIS seit
14.12.2001