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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs3;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage, ob der Konkurs über das Vermögen des Ehegatten der Gewerbeberechtigten Ursache für die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen mangels kostendeckenden Vermögens war, ist nicht entscheidungswesentlich, welche Vermögensbestandteile in die Masse des den Gatten der Bf betreffenden Konkursverfahrens vom Konkursgericht einbezogen wurden, sondern wie sich die wirtschaftliche Situation der Gewerbeberechtigten zum Zeitpunkt der in Rede stehenden konkursgerichtlichen Beschlüsse darstellte (Hinweis E 28.4.1992, 92/04/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040003.X02Im RIS seit
20.11.2000