RS Vwgh 1993/9/21 93/04/0003

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs4;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Beantwortung der Frage, ob der Konkurs über das Vermögen des Ehegatten der Gewerbeberechtigten Ursache für die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen mangels kostendeckenden Vermögens war, ist nicht entscheidungswesentlich, welche Vermögensbestandteile in die Masse des den Gatten der Bf betreffenden Konkursverfahrens vom Konkursgericht einbezogen wurden, sondern wie sich die wirtschaftliche Situation der Gewerbeberechtigten zum Zeitpunkt der in Rede stehenden konkursgerichtlichen Beschlüsse darstellte (Hinweis E 28.4.1992, 92/04/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040003.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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